Unserer besonderer Service
Recallsystem
Nach dem Gesundheitsreformgesetz vom 1. Januar 1989 wird regelmäßige Vorsorge von
den Krankenkassen honoriert. Auf Wunsch erinnern wir Sie gerne an Ihre nächste
Vorsorgeuntersuchung.
Wir machen Ihnen Ihre Zahnvorsorge einfach!
Teilzahlung
Auf Wunsch zahlen Sie Ihre Rechnung bequem in monatlichen Raten in Beträgen, die Sie mitbestimmen. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten des Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrums über weitere Einzelheiten.